Kosten
Jede schwangere Person hat Anspruch auf
Hebammen*begleitung in Schwangerschaft, Geburt und den ersten 12 Wochen nach der Geburt (Wochenbettzeit), sowie in der Zeit der Babyernährung bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes. Die entstehenden Kosten
werden von den gesetzlichen und meist auch den privaten
Krankenversicherungen getragen. Wenn du keine Krankenversicherung
hast, kannst du dich trotzdem gern bei uns melden, sodass wir
gemeinsam eine Lösung finden können.
Ausnahmen der Kostenübernahme durch Krankenkassen sind bestimmte Workshops und die Kosten für die Rufbereitschaft zur Begleitung der Hausgeburt. Ein Teil der Rufbereitschaft wird inzwischen von den meisten Krankenkassen bezahlt (in der Regel zwischen 250 und 500€). Weil wir jedoch nicht möchten, dass die Wahl einer Hausgeburt von der finanziellen Situation abhängt, bewegt sich unser Tarif für die Rufbereitschaft zwischen 500 und 1300€ nach Selbsteinschätzung. Gerne können wir uns auch auf Ratenzahlung einigen. Wenn der Minimumbetrag zu teuer für euch ist, sprecht uns an und wir finden eine Lösung.